info_at_asgari-immobilien.de

089 / 2424 4695

Verkaufsabsicht in München oder dem Umland? Ihr Tipp ist uns bares Geld wert.
Verdienen Sie als Tippgeber für Ihren Hinweis eine hohe Tipp-Provision!

 

Wissen Sie von jemandem, der in München oder in der Umgebung von München gerade über den Verkauf seiner Immobilie nachdenkt?
Egal, ob es sich um eine Wohnung, ein Haus oder um ein Grundstück in München Stadt oder im Umland von München handelt. Für Ihren Tipp möchten wir uns im Erfolgsfall mit einer hohen Tippgeberprovision als Belohnung bei Ihnen bedanken. Denn, wenn sich alles entsprechend entwickelt, haben Sie sich eine anständige Belohnung für Ihren Hinweis redlich verdient.

Unsere Chance ist auch Ihre Chance.
Zögern Sie daher bitte nicht und sprechen Sie uns möglichst noch heute an, wenn Sie von einem geplanten bzw. bevorstehenden Verkauf in München oder der Region rund um München gehört haben. Je früher Sie Kontakt zu uns aufnehmen, desto höher ist die Chance, dass der Verkäufer / Eigentümer der Immobilie noch keine evtl. hinderlichen Aktivitäten entfaltet hat und noch offen für ein Gespräch mit uns ist.

Übrigens ...
auch der Verkäufer der Immobilie profitiert von Ihrem Tipp. Dank Ihnen findet der Verkäufer / Eigentümer zu einem richtig guten, kompetenten Makler. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Vorabberatung erhält er darüber hinaus von uns sehr viele, sehr wertvolle Informationen darüber, welche Fehler beim Verkauf einer Immobilie unbedingt zu vermeiden sind und wie der Verkauf besonders erfolgreich gelingt.

Wir freuen uns, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Am besten rufen Sie einfach an. Ein Telefonat ist immer eine gute Idee, denn so können wir uns etwas kennenlernen, alle Ihre Fragen beantworten und auch gleich die weitere Vorgehensweise besprechen.

Alles Weitere ergibt sich dann automatisch.

Sie können uns aber auch gerne erst einmal eine E-Mail zusenden oder unser Kontaktformular verwenden. Wir sind flexibel.

 

Die genaue Höhe der Tipp-Provision richtet sich nach der Qualität Ihres Tipps, also wie gut wir Ihren Tipp aufgrund Ihres Vorwissens und ggf. auch Ihrer Mitwirkung verwerten können. Auch die Vermarktungsfähigkeit der Immobilie kann eine Rolle spielen.

Hier ein paar Beispiele, wie wir die Qualität eines gegebenen Tipps i.d.R. einschätzen:

 

Beispiel für sehr hohe Tippqualität (sehr hohe Tippgeberprovision):

  • Sie kennen den Eigentümer, welcher seine Immobilie in München oder dem Umland von München verkaufen möchte, persönlich.
  • Es handelt sich um eine besonders gut zu vermarktende Immobilie (sehr hohes Kaufinteresse am Markt).
  • Sie empfehlen uns bei diesem Eigentümer als den richtigen Makler.
  • Der Eigentümer möchte aufgrund Ihrer Empfehlung, dass wir Kontakt zu ihm aufnehmen oder kontaktiert uns schließlich von sich aus.
  • Der Eigentümer erteilt uns einen qualifizierten Makler-Alleinauftrag mit branchenüblicher Vermarktungsdauer und hat eine realistische Kaufpreiserwartung.

Begründung:
Hier zahlen wir im Verkaufsfall sehr gerne eine sehr hohe Provision, weil wir mit einem qualifizierten Makler-Alleinauftrag den perfekten Job für den Verkäufer machen können und Sie helfen uns durch Ihr mitwirken zudem dabei, dass wir diesen Auftrag mit optimalen Vermarktungsbedingungen auch erhalten. Die Immobilie ist aufgrund bester Vorbedingungen praktisch schon verkauft. Davon profitieren auch Sie.

 

Beispiel für eine durchschnittliche Tippqualität (mittlere bis hohe Tippgeberprovision):

  • Sie kennen den Eigentümer, welcher seine Immobilie in München bzw. der Region rund um München verkaufen möchte.
  • Es handelt sich um eine durchschnittlich gut zu vermarktende Immobilie (durchschnittliches Kaufinteresse am Markt).
  • Sie teilen uns mit, wie wir Kontakt zum Eigentümer aufnehmen können, doch dieser erhält von Ihnen keine konkrete Empfehlung über uns.
  • Der Eigentümer erteilt uns keinen qualifizierten Makler-Alleinauftrag oder möchte sich nur kurze Zeit vertraglich binden, d.h. die Vermarktungschancen sind für uns eingeschränkt.

Begründung:
Hier zahlen wir im Verkaufsfall immer noch eine hohe Provision, weil wir aufgrund ihres konkreten Tipps Zugang zum Eigentümer erhalten und daraus ein gewöhnlicher Makler-Alleinauftrag resultiert. Weil wir höhere Hürden nehmen müssen, um einen Verkaufsauftrag erhalten zu können oder die resultierenden Vermarktungsbedingungen eingeschränkt sind, kann die Provision für diesen Tipp nicht ganz so hoch ausfallen.

 

Beispiel für eine niedrige Tippqualität (niedrige Tippgeberprovision):

  • Sie wissen von einer konkreten Immobilie in München oder der Umgebung von München, welche verkauft werden soll.
  • Sie können aber keine genauen Angaben darüber machen, wer genau der Eigentümer der Immobilie ist und können auch keinen Kontakt herstellen.
  • Oder es handelt sich um eine sehr schwer zu vermarktende Immobilie.

Begründung:
Wir freuen uns auch in solchen Fällen über Ihren Tipp! Und wir werden versuchen, das Beste daraus zu machen. Allerdings müssen wir hier doch noch einige Hebel in Bewegung bringen, um ggf. einen Vermarktungsauftrag erhalten zu können. Daher zahlen wir im Verkaufsfall eine entsprechend niedrigere Tipp-Provision, als dies bei einer mittleren oder (sehr) hohen Tippqualität der Fall wäre.

 

Wie allgemein üblich richtet sich die Zahlung der Tippgeberprovision nach dem erfolgreichen Verkauf der betreffenden Immobilie sowie nach der Vereinnahmung/Bezahlung der vollständigen uns zustehenden Maklerprovision.

Das bedeutet, dass Sie haben Ihre Tippgeberprovision dann verdient haben und diese ausbezahlt bekommen, sobald wir die betreffende Immobilie erfolgreich rechtswirksam verkauft haben und wir die uns daraus zustehende/verdiente Maklerprovision vollständig vom Käufer bzw. Verkäufer erhalten haben.

Ja, Sie können auch mit dem Verkäufer verwandt oder befreundet sein. Auch wenn Sie der Nachbar sind, oder der Verkäufer Ihr Vermieter ist, nehmen wir Ihren Tipp gerne entgegen.

Bei Ehe- und Lebenspartnern kann aus rechtlichen Gründen allerdings eine Tipp-Provision ausgeschlossen oder an weitere Bedingungen geknüpft sein. Hier kommt es u.U. auf die Art des Objektes und die Eigenschaft des Käufers an. Dies klären wir im Einzelfall gerne ab.

Nein, keine Angst, das müssen Sie nicht.

Sofern Sie eine Tippgeberprovision beanspruchen möchten, benötigen wir jedoch eine Möglichkeit vorab wenigstens im Groben einschätzen können, ob Ihr Tipp wirklich neu für uns ist und auch ob wir diesen verwerten können.

Sprechen Sie uns einfach an und wir finden eine Lösung, bei der Sie sich ganz sicher wohl fühlen werden.

 

Als Immobilienmakler sind wir aktive Marktteilnehmer und Marktbeobachter. Natürlich tauschen wir uns mit vielen Eigentümern über Ihre Zukunftspläne aus und kennen sehr viele konkrete Immobilien, von welchen wir wissen oder selbst annehmen dürfen, dass sie aktuell oder in naher Zukunft zu Verkauf stehen.

Und doch gibt es so vieles, von dem wir noch nichts wissen. Genau nach solchen neuen Gesprächs- und Vermarktungsgelegenheiten suchen wir. Und genau für solche Gelegenheiten zahlen wir Ihnen im Erfolgsfall sehr gerne eine hohe Belohnung in Form einer Tippgeberprovision.

 

Um das Neue von dem längst Bekannten abzugrenzen, gelten folgende Voraussetzungen und Bedingungen:

  1. Sofern Sie eine Tippgeberprovision beanspruchen möchten, muss dieses uns gegenüber mindestens in Textform dokumentiert sein, bevor Sie uns irgendwelche Details zu dem betreffenden Objekt oder dem Eigentümer nennen. Z.B. können Sie uns eine kurze E-Mail schreiben, unser Kontaktformular verwenden oder Sie können uns anrufen und wir bestätigen Ihnen kurz per E-Mail, dass wir im Zusammenhang mit einer beanspruchten Tippgeberprovision in Kontakt zu Ihnen stehen. Details zum Tipp selbst müssen hier aber zunächst noch nicht benannt sein.

  2. Ein Tipp gilt erst in dem Moment als gegeben und von uns angenommen, indem Sie uns die entsprechenden konkreten und eindeutigen Details zur betreffenden Immobilie, bzw. dem Eigentümer mitteilen, wir Ihren Tipp auf Neuheit und Verwertungsfähigkeit einschätzen/prüfen konnten und wir schließlich Ihren Tipp nach konkreter Nennung der Höhe der von uns angebotenen Tippgeberprovision Ihren Tipp zu weiteren Verwertung annehmen. Es bedarf hierzu unserer Mitteilung mindestens in Textform (z.B. E-Mail), dass und zu welchen Konditionen wir Ihren Tipp verwerten möchten.

  3. Die Immobilie darf uns im Zeitpunkt, in dem wir Ihre Tipp-Detailangaben zur betreffenden Immobilie von Ihnen erhalten, nicht bereits als "potenziell zum Verkauf stehend" bekannt gewesen sein.

  4. Wir dürfen unabhängig von Ihren Bemühungen "bezüglich der Vermarktung der betreffenden Immobilie" im Zeitpunkt, in dem wir Ihre Tipp-Detailangaben zur betreffenden Immobilie von Ihnen erhalten, nicht bereits in Kontakt zu dem Eigentümer der betreffenden Immobilie gestanden haben.

  5. Wir dürfen im Zeitpunkt, in dem wir Ihre Tipp-Detailangaben zur betreffenden Immobilie von Ihnen erhalten, nicht bereits von einer anderen Person einen gleichartigen Tipp (gleiches Objekt bzw. verkaufswilliger Eigentümer) erhalten haben. Sollten wir mehrere Tipps zu einem Objekt erhalten, kann nur der erste konkrete Tipp/Tippgeber eine Provision erhalten.

  6. Bei Ehe- und ggf. auch Lebenspartnern kann aus rechtlichen Gründen eine Tipp-Provision ausgeschlossen oder an weitere Bedingungen geknüpft sein. Es kommt hier auf die genaue Art des Verkaufs an (Art des Objekts, Käufereigenschaft) an, welche wir diesfalls gerne prüfen. Daher besteht vom Tippgeber diesbezüglich wahrheitsgemäße Auskunftspflicht.
  7. Ihr Tipp gilt als endgültig erloschen und wir sind von jeglicher Verpflichtung frei, sofern wir nicht innerhalb eines Jahres nach Annahme Ihres Tipps einen Vermarktungsauftrag vom Eigentümer erhalten. Erhalten wir innerhalb eines Jahres einen Vermarktungsauftrag, gilt Ihr Tipp selbstverständlich für die gesamte Dauer des ersten Vermarktungsauftrages, auch wenn das Jahr überschritten wird.

  8. Eine zugesagte/vereinbarte Tippgeberprovision gilt in dem Moment als verdient, sobald wir die betreffende Immobilie erfolgreich und rechtswirksam verkauft haben und wir die daraus resultierende, uns zustehende Maklerprovision vollständig erhalten haben. Ein frühere (Teil-)Auszahlung ist ausgeschlossen.

  9. Die Tippgeberprovision bezieht sich grundsätzlich auf die erfolgreich vereinnahmte Maklerprovision, welche aus Ihrem konkreten Tipp letztlich als Erfolgshonorar für die von uns erbrachten Maklerleistungen resultiert. Gegenüber Verbrauchern und ggf. Kleinunternehmern, welche keine vorsteuerabzugsfähige Rechnung über eine vereinbarte Tippgeberprovision stellen können, wird die Tipp-Provision grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer berechnet und ausgezahlt, sodass sich diesfalls die Tippgeberprovision im Falle einer prozentualen Angabe immer auf die Netto-Maklerprovision (Maklerprovision ohne MwSt.) bezieht. Die Tipp-Provision unterliegt der Steuerpflicht. Für die Besteuerung ist allein der Empfänger der Provision verantwortlich. Aus steuerlichen Gründen wird die Tippgeberprovision ausschließlich gegen Erhalt einer Quittung oder Rechnung ausgezahlt, welche mindestens folgende Angaben beinhalten muss: Höhe der Provision, Zahlungsgrund, Person und Adresse des Empfängers.

  10. Folgegeschäfte und sonstige von einem Tipp nicht vorab konkret im Detail benannte Vermarktungsgelegenheiten sind von einer Tippvereinbarung grundsätzlich ausgeschlossen und werden als hiervon gänzlich unabhängige Geschäfte gewertet. Wir behalten uns jedoch vor, u.U. auf freiwilliger Basis und der Höhe nach grundsätzlich allein von uns festgelegte Vergütung auszuzahlen, sofern wir dies der Situation entsprechend für moralisch angemessen erachten.